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   LSG Baden-Württemberg, 19.06.2012 - L 9 U 5870/09   

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https://dejure.org/2012,128853
LSG Baden-Württemberg, 19.06.2012 - L 9 U 5870/09 (https://dejure.org/2012,128853)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.06.2012 - L 9 U 5870/09 (https://dejure.org/2012,128853)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - L 9 U 5870/09 (https://dejure.org/2012,128853)
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  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.06.2012 - L 9 U 5870/09
    Kommt einer der Ursachen gegenüber den anderen eine überragende Bedeutung zu, ist sie allein wesentliche Ursache und damit allein Ursache im Rechtssinn (vgl. hierzu das grundlegende Urteil des BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 = BSGE 96, 196-209).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.06.2012 - L 9 U 5870/09
    Ob die Verrichtung, bei der sich der Unfall ereignet hat, der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sog. innerer oder sachlicher Zusammenhang), ist wertend zu entscheiden, indem untersucht wird, ob sie innerhalb der Grenze liegt, bis zu der der Unfallversicherungsschutz reicht (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. SozR 2200 § 548 Nr. 70; SozR 3-2200 § 548 Nr. 32; SozR 4-2700 § 8 Nr. 14).
  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96

    Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.06.2012 - L 9 U 5870/09
    Ob die Verrichtung, bei der sich der Unfall ereignet hat, der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sog. innerer oder sachlicher Zusammenhang), ist wertend zu entscheiden, indem untersucht wird, ob sie innerhalb der Grenze liegt, bis zu der der Unfallversicherungsschutz reicht (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. SozR 2200 § 548 Nr. 70; SozR 3-2200 § 548 Nr. 32; SozR 4-2700 § 8 Nr. 14).
  • BSG, 31.01.1961 - 2 RU 251/58
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.06.2012 - L 9 U 5870/09
    Ein aus persönlichen Gründen entfachter Streit schließt einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem im Verlauf des Streits erlittenen Verletzungen aus (BSGE 13, 290, 291).
  • BSG, 30.10.1962 - 2 RU 211/62

    Zustellung eines Urteils an alle Beteiligten - Ein Scheinurteil - Der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.06.2012 - L 9 U 5870/09
    Der Zusammenhang ist bei tätlichen Streitigkeiten auf der Betriebsstätte zu bejahen, wenn der Streit unmittelbar aus der Betriebsarbeit erwachsen ist, d.h. wenn betriebliche Vorgänge den wesentlichen Anlass zum Streit und dem Beweggrund für das Handeln des Täters abgegeben haben (BSGE 18, 106, 108; SozR § 548 Nr. 11).
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